Transparente Verwaltung

Die Seite ist zurzeit in Bearbeitung

Disclaimer

Die auf den vorliegenden  Webseiten  veröffent-lichten Informationen berücksichtigen die ein-schlägigen Richtlinien des Garanten zum Schutz der persönlichen (Gesetzesanzeiger 134/2014)

Durch das Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Im Artikel 9, Absatz 1 legt das Gesetzesdekret fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.

Die Weiterverwendung der veröffentlichten Personaldaten unterliegt den geltenden Bestimmungen über die Wiederverwendung von öffentlichen Daten (EU Richtlinie 2003/98 übernommen durch Leg. D. 36/2006), sofern mit den Zwecken und Zielen vereinbar, für welche die Daten gesammelt und aufgenommen wurden, und unter der Beachtung der Bestimmungen über den Schutz der persönlichen Daten.